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Kjerkol verdeutlicht die Verantwortung der Ärzte für die Ausstellung eines ärztlichen Attests

Ärzte können die Ausstellung eines ärztlichen Attestes nicht verweigern. Dies wird von Gesundheitsministerin Ingvild Kjerkol bestätigt. Anfang dieses Frühjahrs schickte die Løvemammaen Briefe an alle Parteien im Storting bezüglich Ärzten in der BUP und im Habilitationsdienst, die sich weigern, ein ärztliches Attest auszustellen.

Bei dieser Gelegenheit haben sich mehrere Politiker engagiert und mit uns darüber gesprochen In diesem Fall ist eine davon Grete Wold (SV). Sie hat schriftliche Fragen an Gesundheitsministerin Ingvild Kjerkol gestellt.

Auszug aus der Frage an Wold:

Es ist ein immer wiederkehrendes Problem, dass Familien nicht das ärztliche Attest erhalten, das für die Erfüllung ihres Anspruchs auf Pflegegeld erforderlich ist. Oftmals beruht dies auf falschen Erkenntnissen darüber, wer Anspruch auf Pflegegeld hat, dass die Regelung auch Eltern psychisch erkrankter Kinder umfassen kann und dass es keine Regelung mit einer zeitlichen Begrenzung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gibt.
Ist die Ministerin der Ansicht, dass dies problematisch ist, und wie wird sichergestellt, dass Eltern, die Anspruch auf Pflegegeld haben, von einem Facharzt eine Dokumentation über die Erkrankung des Kindes erhalten?

Gesundheitsministerin Ingvild Kjerkol antwortete unter anderem:

„Ich stimme zu, dass es wichtig ist, dass Eltern, die Pflegegeld beantragen, die erforderlichen Bescheinigungen erhalten.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Tatsache, dass das Gesundheitspersonal gemäß § 21-4 Absatz 2 des norwegischen Sozialversicherungsgesetzes gemäß den Anforderungen der norwegischen Arbeits- und Sozialbehörde (NAV) verpflichtet ist, a zu untersuchen oder zu befragen Patienten und geben die Erklärungen und Erklärungen ab, die zur Beurteilung der Rechte und Pflichten nach dem Sozialversicherungsgesetz, einschließlich des Anspruchs auf Pflegegeld, erforderlich sind. Ärzte im Fachärztlichen Dienst sind daher gesetzlich verpflichtet, das erforderliche ärztliche Attest auszustellen, sofern dies von der NAV verlangt wird.

Løvemammaene empfiehlt allen Eltern und Betreuern, denen die Ausstellung eines ärztlichen Attests verweigert wird, sich auf diese Antwort von Gesundheitsminister Kjerkol zu beziehen, in der die gesetzliche Pflicht des Arztes zur Ausstellung eines ärztlichen Attests klargestellt wird.

Lesen Sie die gesamte schriftliche Frage von Wold und die Antwort von Kjerkol Hier.

Hier können Sie die Antwort im PDF-Format herunterladen.

de_DEDeutsch
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